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Berechnung der Schwellenwerte bei Markt- und Gegenparteiausfallrisiken

  • 07.05.2024
  • von Stefanie Schulte
  • Grundsatzblog

Die Capital Requirements Regulation (CRR) enthält Erleichterungen bei der Berechnung von Eigenkapitalanforderungen für Markt- und Gegenparteiausfallrisiken in Abhängigkeit vom Umfang der jeweiligen Geschäfte. Um die Einhaltung der jeweiligen Schwellenwerte zu beurteilen, sind die absoluten Beträge von Kauf-(Long-) und Verkaufs-(Short-)Positionen zu addieren. Die CRR III konkretisiert nun, wie diese Berechnung zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang hat die European Banking Authority (EBA) den Entwurf eines technischen Standards für die Identifikation der primären Risikotreiber einer Position und zur Abgrenzung von Long- und Short-Positionen veröffentlicht.

Relevant ist der zur Konsultation stehende technische Standard der EBA im Hinblick auf die folgenden Ausnahmeregelungen:

  • Art. 94 Abs. 1 CRR (Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang)
  • Art. 273a CRR (Verwendung vereinfachter Methoden zur Berechnung des Risikopositionswerts bei Derivaten)
  • Art. 325a CRR (Befreiungen von den besonderen Meldepflichten für das Marktrisiko).

Für die Beurteilung der Frage, ob eine Bank die Schwellenwerte für die jeweiligen Ausnahmeregelungen einhält, ist gemäß der CRR III zunächst jeweils der primäre Risikotreiber jeder Position zu identifizieren. Die vorgeschlagene generelle Methodologie hierfür stützt sich auf die Sensitivitäten aus dem FRTB-SA (Fundamental Review of the Trading Book-Standardansatz) für nicht-derivative sowie derivative Positionen oder den SA-CCR (Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko) Add-ons für Derivatepositionen.

Vereinfachte Methode für kleinere Institute

Da viele kleinere Banken jedoch von der Anwendung des FRTB-SA bzw. des SA-CCR befreit sind, enthält die Konsultationsfassung des technischen Standards zusätzlich eine vereinfachte Methode für Institute, die in der Vergangenheit die genannten Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen konnten. Die vereinfachte Methode deckt festverzinsliche und variabel verzinsliche Anleihen, Aktien, Forwards, simple Zinsswaps und Credit Default Swaps sowie Plain Vanilla-Optionen ab.

Für diese einzelnen Arten von Finanzinstrumenten enthält der Entwurf Ausführungen, wie der jeweilige primäre Risikotreiber zu identifizieren ist und nach welchen Kriterien eine Position als Long- oder Short-Position einzustufen ist. Nicht trivial ist diese Frage insbesondere bei Anleihen, da hier sowohl der Zins als auch der Credit Spread den primären Risikotreiber darstellen können. Bei Anleihen in Fremdwährungen sowie inflationsindexierten Anleihen kommen darüber hinaus Währungs- bzw. Inflationsrisiken als primäre Risikotreiber in Frage. Der Entwurf enthält für die Anwendung der vereinfachten Methode daher ausführliche Tabellen, denen der Hauptrisikotreiber einer Anleihe zu entnehmen ist, in Abhängigkeit von Emittenten, Bonität, Laufzeit und weiteren Kriterien.

Die Konsultationsfassung des technischen Standards inklusive Erläuterungen ist auf der EBA-Homepage in englischer Sprache verfügbar. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 24. Juli 2024.

Quelle: https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-consults-draft-technical-standards-specification-long-and-short-positions-under-derogations

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Philipp Plumanns Profil bild

Philipp Plumanns

Spezialistenteams Banken, Region Nord/Ost
Teamleiter Aufsichtsrecht / Meldewesen